Pendlerpauschale 2026 und den Arbeitsweg absetzen
Aktualisiert am 10. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit
Wer regelmäßig zur Arbeit fährt, kann einen großen Teil der Wegekosten von der Steuer absetzen. Mit der Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale genannt, senkst du dein zu versteuerndes Einkommen, ganz gleich ob du mit dem Auto, dem Rad oder dem Bus unterwegs bist. Wir zeigen dir, wie hoch die Pauschale 2026 ausfällt, wie du sie berechnest und wo du sie in der Steuererklärung einträgst.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale ist ein fester Betrag, den du für den Weg zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte, also deinem regelmäßigen Arbeitsplatz, steuerlich geltend machen kannst. Im Steuerrecht heißt sie korrekt Entfernungspauschale. Beide Begriffe meinen dasselbe. Sie gehört zu den Werbungskosten, also zu den Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit deinem Job entstehen und die du von deinem Einkommen abziehen darfst.
Wichtig zu verstehen: Die Pendlerpauschale ist keine direkte Erstattung. Du bekommst das Geld nicht eins zu eins vom Finanzamt zurück. Stattdessen mindert die Pauschale dein zu versteuerndes Einkommen. Je höher dein persönlicher Steuersatz ist, desto stärker wirkt sich der Abzug auf deine Steuerlast aus. Am Ende zahlst du also weniger Einkommensteuer oder bekommst eine höhere Rückerstattung.
Ein großer Vorteil: Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob du mit dem eigenen Auto, dem Motorrad, dem Fahrrad, zu Fuß, mit Bus und Bahn oder in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit kommst, spielt für die Höhe grundsätzlich keine Rolle. Entscheidend ist allein die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Genau das macht die Pauschale zu einem der wichtigsten Posten in der Steuererklärung vieler Arbeitnehmer.
Werbungskosten-Pauschbetrag beachten
Das Finanzamt zieht automatisch einen jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von rund 1.200 Euro ab, ohne dass du dafür etwas nachweisen musst. Erst wenn deine gesamten Werbungskosten, einschließlich der Pendlerpauschale, über diesem Betrag liegen, wirkt sich jeder weitere Euro steuermindernd aus. Für viele Pendler mit längerem Arbeitsweg ist genau das der Fall.
Höhe der Pendlerpauschale 2026
Für das Jahr 2026 gelten gestaffelte Sätze. Für die ersten 20 Entfernungskilometer kannst du 0,30 Euro je Kilometer ansetzen. Ab dem 21. Entfernungskilometer steigt der Satz auf 0,38 Euro je Kilometer. Gemeint ist dabei immer die einfache Strecke, also die Entfernung für einen Weg und nicht für Hin- und Rückfahrt zusammen.
Der erhöhte Satz ab dem 21. Kilometer wurde eingeführt, um Menschen mit langen Arbeitswegen stärker zu entlasten. Wer nah am Arbeitsplatz wohnt, bleibt bei den vollen 0,30 Euro pro Kilometer. Die folgende Tabelle fasst die aktuellen Sätze übersichtlich zusammen.
| Entfernung (einfache Strecke) | Satz je Entfernungskilometer |
|---|---|
| 1. bis 20. Kilometer | 0,30 Euro |
| ab dem 21. Kilometer | 0,38 Euro |
Die Pauschale gilt pro Arbeitstag, an dem du tatsächlich zu deiner ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Für Tage im Homeoffice, im Urlaub oder bei Krankheit gibt es keine Entfernungspauschale, weil an diesen Tagen kein Arbeitsweg anfällt. Diese Kilometersätze sind übrigens dieselben, die auch als Kilometerpauschale bekannt sind.
So wird die Pendlerpauschale berechnet
Die Berechnung ist unkompliziert. Du brauchst nur zwei Angaben: die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Kilometern und die Zahl der Arbeitstage, an denen du diesen Weg zurückgelegt hast.
Pendlerpauschale = Entfernungskilometer (einfache Strecke) x Satz je Kilometer x Arbeitstage
Der Begriff erste Tätigkeitsstätte ist dabei zentral: Gemeint ist der Ort, dem du arbeitsrechtlich dauerhaft zugeordnet bist, also dein fester Arbeitsplatz. Hast du mehrere Einsatzorte, gilt derjenige als erste Tätigkeitsstätte, den dein Arbeitgeber festgelegt hat oder an dem du überwiegend arbeitest. Nur der Weg zu diesem Ort wird über die Entfernungspauschale abgerechnet.
Für die Entfernung zählt in der Regel die kürzeste Straßenverbindung. Du darfst ausnahmsweise eine längere Strecke ansetzen, wenn sie verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig nutzt, etwa weil du so Staus oder viele Ampeln umgehst und schneller ankommst. Angefangene Kilometer werden dabei üblicherweise abgerundet, das Finanzamt rechnet also mit vollen Kilometern.
Ein häufiger Fehler: Viele rechnen mit der gesamten Tagesstrecke aus Hin- und Rückfahrt. Das ist falsch. In die Formel gehört nur die einfache Strecke. Die Rückfahrt ist mit dem Kilometersatz bereits abgegolten. Wenn du deine Wege und Beträge schnell überschlagen möchtest, hilft dir unser Kilometergeld-Rechner bei der Berechnung.
Rechenbeispiel: Pendlerpauschale konkret
Nehmen wir an, du wohnst 30 Kilometer von deiner Arbeit entfernt und fährst an 220 Tagen im Jahr ins Büro. Dann rechnest du in zwei Schritten, weil ab dem 21. Kilometer der höhere Satz gilt.
- Erste 20 Kilometer: 20 km x 0,30 Euro = 6,00 Euro pro Tag
- Kilometer 21 bis 30: 10 km x 0,38 Euro = 3,80 Euro pro Tag
- Summe pro Arbeitstag: 6,00 Euro + 3,80 Euro = 9,80 Euro
- Pro Jahr: 9,80 Euro x 220 Arbeitstage = 2.156 Euro
In diesem Beispiel kannst du also 2.156 Euro als Werbungskosten ansetzen. Diese Summe mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel Steuer du dadurch tatsächlich sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent wären das grob 640 bis 650 Euro weniger Steuer im Jahr. Schon eine etwas längere Strecke oder mehr Arbeitstage lassen den Betrag also spürbar wachsen.
Ein zweites Beispiel für einen kürzeren Weg: Wohnst du nur 15 Kilometer entfernt, greift ausschließlich der Satz von 0,30 Euro, weil du unter der Grenze von 20 Kilometern bleibst. Bei 15 Kilometern ergibt das 4,50 Euro pro Arbeitstag und bei 220 Fahrten rund 990 Euro im Jahr. Du siehst: Je länger dein Arbeitsweg, desto stärker fällt durch den erhöhten Satz ab dem 21. Kilometer der jährliche Abzug ins Gewicht.
Wie du die Pendlerpauschale in der Steuererklärung einträgst
Die Pendlerpauschale trägst du in die Anlage N deiner Einkommensteuererklärung ein. Diese Anlage ist für Arbeitnehmer gedacht und erfasst deine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit sowie deine Werbungskosten, zu denen die Fahrtkosten für den Arbeitsweg gehören.
So gehst du Schritt für Schritt vor:
- Öffne die Anlage N deiner Steuererklärung, zum Beispiel im Portal Elster oder in einer Steuersoftware.
- Suche den Abschnitt zu den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
- Trage deine Wohnadresse, die Adresse des Arbeitsplatzes und die einfache Entfernung in Kilometern ein.
- Gib das genutzte Verkehrsmittel und die Zahl der Arbeitstage an.
- Das Programm oder das Finanzamt berechnet die Pauschale anhand deiner Angaben automatisch.
Belege musst du in der Regel nicht mitschicken. Trotzdem solltest du nachvollziehbar dokumentieren können, an wie vielen Tagen du gefahren bist, etwa über einen Kalender oder eine einfache Aufstellung. Das Finanzamt kann diese Nachweise im Einzelfall anfordern.
Kein Ersatz für Steuerberatung
Dieser Ratgeber gibt dir einen verständlichen Überblick, ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung. Bei besonderen Fällen, etwa doppelter Haushaltsführung, mehreren Arbeitsstätten oder Selbstständigkeit, solltest du einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein fragen.
Was zählt als Arbeitsweg und was nicht
Über die Entfernungspauschale absetzbar ist nur der Weg zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte. Das ist der Arbeitsplatz, dem du dauerhaft zugeordnet bist. Fährst du an einem Tag mehrmals hin und zurück, zählt die Pauschale trotzdem nur einmal pro Arbeitstag.
Typische Wege, die zählen:
- der tägliche Weg von zu Hause ins Büro, in die Werkstatt oder in die Filiale
- der Weg zu einem festen Arbeitsplatz, dem du unbefristet oder für längere Zeit zugeordnet bist
Nicht über die Entfernungspauschale abgerechnet werden dagegen:
- Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten, hier gelten andere Regeln und oft der Satz von 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer
- Privatfahrten sowie Einkäufe oder Freizeitwege
- Tage, an denen du gar nicht zur Arbeit gefahren bist, also Homeoffice, Urlaub oder Krankheit
Der Unterschied zwischen Arbeitsweg und Dienstreise ist wichtig, weil bei einer Dienstreise die gesamte gefahrene Strecke zählt, während bei der Pendlerpauschale nur die einfache Entfernung angesetzt wird. Bist du beruflich viel mit dem eigenen Auto unterwegs, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die tatsächlichen Fahrtkosten.
Sonderfälle: Fahrgemeinschaft, öffentliche Verkehrsmittel und Homeoffice
Fahrgemeinschaft
In einer Fahrgemeinschaft darf jeder Mitfahrer die Entfernungspauschale für seinen eigenen Arbeitsweg ansetzen, unabhängig davon, wer fährt. Auch wenn du nur mitfährst und selbst kein Auto steuerst, steht dir die Pauschale zu. Das macht Fahrgemeinschaften steuerlich besonders attraktiv. Wie ihr die tatsächlichen Spritkosten untereinander fair aufteilt, zeigt dir unser Ratgeber zur Fahrgemeinschaft.
Ein Detail für Mitfahrer: An Tagen, an denen du nicht selbst am Steuer saßt, sondern mitgefahren bist, kann ein jährlicher Höchstbetrag greifen. Fährst du dagegen mit dem eigenen Auto, gibt es diese Deckelung nicht und du kannst die volle Pauschale ansetzen.
Öffentliche Verkehrsmittel
Auch wenn du mit Bus, Bahn oder Straßenbahn pendelst, steht dir die Entfernungspauschale zu. Für Wege ohne eigenes Auto gilt allerdings ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Liegen deine tatsächlichen Ticketkosten höher als die Pauschale, darfst du stattdessen die höheren tatsächlichen Kosten ansetzen. Es lohnt sich also, beide Wege durchzurechnen und den günstigeren zu wählen.
Homeoffice
An Homeoffice-Tagen fällt kein Arbeitsweg an, deshalb gibt es für diese Tage keine Entfernungspauschale. Wenn du zu Hause arbeitest, kommt dafür unter Umständen die Homeoffice-Pauschale in Betracht. Beide Pauschalen für denselben Tag gleichzeitig gibt es nicht: Entweder du bist zur Arbeit gefahren oder du hast von zu Hause gearbeitet. Achte deshalb darauf, deine Präsenz- und Homeoffice-Tage sauber auseinanderzuhalten.
Tipp: Arbeitstage realistisch ansetzen
Setze nur die Tage an, an denen du wirklich gefahren bist. Als grobe Orientierung akzeptieren Finanzämter bei einer Fünf-Tage-Woche häufig etwa 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr. Bei vielen Homeoffice-Tagen solltest du die Zahl entsprechend reduzieren, sonst kann es beim Finanzamt zu Rückfragen kommen.
Fazit: kleiner Aufwand, spürbare Wirkung
Die Pendlerpauschale gehört zu den einfachsten und wirkungsvollsten Posten in der Steuererklärung. Du brauchst nur die einfache Entfernung und die Zahl deiner Arbeitstage, um sie zu berechnen. Mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer summiert sich der Abzug über das Jahr schnell zu einem vierstelligen Betrag, gerade bei längeren Arbeitswegen.
Trag die Pauschale in der Anlage N ein, dokumentiere deine Fahrten nachvollziehbar und prüfe bei öffentlichen Verkehrsmitteln, ob die tatsächlichen Kosten günstiger sind. So holst du das Maximum aus deinem Arbeitsweg heraus. Für die reinen Spritkosten deiner Fahrten kannst du zusätzlich unseren praktischen Rechner nutzen.
Häufige Fragen
Zählt die Pendlerpauschale für Hin- und Rückweg?
Nein. In die Berechnung geht nur die einfache Strecke ein, also die Entfernung für einen Weg. Die Rückfahrt ist mit dem Kilometersatz bereits abgegolten. Rechne also nicht die gesamte Tagesstrecke, sondern nur die halbe.
Bekomme ich die Pendlerpauschale als Geld ausgezahlt?
Nicht direkt. Die Pauschale mindert als Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel Steuer du sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Unterm Strich zahlst du weniger Einkommensteuer oder erhältst eine höhere Rückerstattung.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Radfahrer und Fußgänger?
Ja. Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob du mit dem Auto, dem Rad, zu Fuß oder mit dem Bus fährst, spielt für die Höhe keine Rolle. Entscheidend ist allein die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?
Du setzt die Tage an, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren Finanzämter oft etwa 220 bis 230 Tage pro Jahr. Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht mit.
Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren?
Für denselben Tag nicht. An einem Tag gibt es entweder die Entfernungspauschale für die Fahrt oder die Homeoffice-Pauschale für die Arbeit zu Hause. Über das Jahr verteilt kannst du aber beide nutzen, je nachdem wo du an dem Tag gearbeitet hast.
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