Was ist Kilometergeld?
Kilometergeld ist der Sammelbegriff für die pauschale Erstattung von Fahrtkosten, die du mit dem eigenen Fahrzeug zurücklegst. Statt jede Tankfüllung, jeden Reifensatz und jede Werkstattrechnung einzeln nachzuweisen, rechnest du einfach mit einem festen Betrag pro Kilometer. Genau das macht die Kilometerpauschale so praktisch, denn sie erspart dir aufwendige Belegsammlungen und komplizierte Nachweise.
Im Alltag begegnet dir das Kilometergeld in zwei ganz unterschiedlichen Situationen: beim täglichen Weg zur Arbeit und bei einer beruflichen Dienstreise. Auch wenn beide Male von Cent pro Kilometer die Rede ist, gelten dafür verschiedene Regeln. Wer sie verwechselt, verschenkt Geld oder setzt versehentlich zu viel an. Dieser Ratgeber sortiert die Begriffe und zeigt dir mit dem Kilometergeld-Rechner oben, wie du deine Fahrtkostenerstattung sauber ermittelst.
Entfernungspauschale gegen Dienstreise-Kilometergeld
Der wichtigste Unterschied steckt in der Frage, welche Kilometer überhaupt zählen. Bei der Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) zählt nur die einfache Strecke von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Die Rückfahrt ist bereits eingerechnet, du darfst sie also nicht ein zweites Mal ansetzen. Ob du dabei mit dem Auto, dem Rad, dem Bus oder der Bahn fährst, spielt keine Rolle, der Pauschbetrag bleibt gleich.
Beim Dienstreise-Kilometergeld ist es genau umgekehrt: Hier zählt jeder tatsächlich gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückfahrt zusammen. Voraussetzung ist, dass du mit dem eigenen Pkw unterwegs bist und die Fahrt beruflich veranlasst ist, etwa zu einem Kunden, zu einer Schulung oder zu einem auswärtigen Termin. Diese Fahrten gehören zu den Reisekosten und werden entweder vom Arbeitgeber erstattet oder von dir selbst in der Steuererklärung angesetzt.
- Arbeitsweg: Entfernungspauschale, nur einfache Strecke, jedes Verkehrsmittel wird gleich behandelt.
- Dienstreise: Kilometergeld, alle gefahrenen Kilometer (hin und zurück), nur mit eigenem Fahrzeug.
Nicht doppelt zählen
Bei der Entfernungspauschale zählt ausschließlich die einfache Strecke, niemals Hin- und Rückfahrt. Nur bei Dienstreisen rechnest du alle gefahrenen Kilometer zusammen.
Höhe 2026 und Berechnung
Für 2026 gelten die folgenden Sätze. Bei der Entfernungspauschale bekommst du für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro pro Kilometer, also die bekannten 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Entfernungskilometer steigt der Satz auf 0,38 Euro, um weitere Strecken stärker zu berücksichtigen. Beim Dienstreise-Kilometergeld gibt es einheitlich 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, ganz gleich wie lang die Strecke ist. Nutzt du ein Motorrad oder einen Motorroller für die Dienstfahrt, sinkt der Satz auf 0,20 Euro je Kilometer. Die Rechnung bleibt in allen Fällen gleich einfach: Du multiplizierst die passende Kilometerzahl mit dem jeweiligen Satz.
| Zweck | Was zählt | Satz 2026 |
|---|---|---|
| Arbeitsweg, 1. bis 20. km | einfache Strecke | 0,30 Euro/km |
| Arbeitsweg, ab 21. km | einfache Strecke | 0,38 Euro/km |
| Dienstreise eigener Pkw | gefahrene km (hin und zurück) | 0,30 Euro/km |
| Dienstreise Motorrad | gefahrene km | 0,20 Euro/km |
Kilometergeld = Kilometer x Satz je Kilometer. Bei der Entfernungspauschale zählt die einfache Strecke, bei der Dienstreise die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Rechenbeispiel Arbeitsweg
Angenommen, du fährst an 220 Arbeitstagen im Jahr zu deinem Büro. Die einfache Entfernung beträgt 35 Kilometer. Weil ab dem 21. Kilometer ein höherer Satz gilt, teilst du die Strecke in zwei Abschnitte und rechnest so:
- Erste 20 km: 20 km x 0,30 Euro = 6,00 Euro pro Tag
- Restliche 15 km: 15 km x 0,38 Euro = 5,70 Euro pro Tag
- Summe pro Tag: 11,70 Euro
- Im Jahr: 11,70 Euro x 220 Tage = 2.574 Euro
Diese 2.574 Euro trägst du als Werbungskosten in die Steuererklärung ein. Sie senken dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel Steuer du am Ende tatsächlich sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur Pendlerpauschale.
Rechenbeispiel Dienstreise
Jetzt ein Beispiel für eine Dienstreise mit dem eigenen Auto. Du fährst zu einem Kundentermin, der 80 Kilometer entfernt liegt. Weil hier die tatsächlich gefahrenen Kilometer zählen, rechnest du Hin- und Rückfahrt zusammen:
- Gefahrene Strecke: 80 km hin + 80 km zurück = 160 km
- Kilometergeld: 160 km x 0,30 Euro = 48,00 Euro
Diese 48 Euro darf dir dein Arbeitgeber steuerfrei als Fahrtkostenerstattung auszahlen. Zahlt er nichts oder weniger, kannst du den Betrag als Reisekosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist eine nachvollziehbare Aufzeichnung, damit die Dienstreise im Zweifel belegt werden kann.
Tipp für Vielfahrer
Führe ein einfaches Fahrtenbuch mit Datum, Ziel und Kilometern. So belegst du jede Dienstreise lückenlos und holst dir die volle Fahrtkostenerstattung, ohne später Belege suchen zu müssen.
Kilometergeld steuerlich absetzen
Ob Arbeitsweg oder Dienstreise, in beiden Fällen mindert das Kilometergeld deine Steuerlast, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht oder nicht voll übernimmt. Den Arbeitsweg setzt du als Entfernungspauschale in der Anlage N deiner Steuererklärung an. Dienstreisen trägst du als Reisekosten ein, sofern du dafür keine steuerfreie Erstattung erhalten hast.
Bekommst du vom Arbeitgeber eine Fahrtkostenerstattung, bleibt diese bis zur Höhe der pauschalen Kilometersätze steuerfrei. Zahlt er mehr, wird der überschiessende Teil zu Arbeitslohn und muss versteuert werden. Für den täglichen Arbeitsweg lohnt sich zusätzlich ein Blick auf unseren Fahrtkostenrechner, mit dem du die reinen Spritkosten deiner Strecke ermittelst und mit der Pauschale vergleichst.
Ein weiterer Sparhebel ist die Fahrgemeinschaft. Auch als Mitfahrer darfst du die Entfernungspauschale ansetzen, obwohl du selbst kein Auto steuerst. Wer sich mit Kollegen abwechselt, senkt die realen Spritkosten deutlich und kann trotzdem den vollen Pauschbetrag geltend machen. Damit lohnt sich die Fahrgemeinschaft doppelt: einmal an der Zapfsäule und einmal bei der Steuer.
Häufige Fragen zum Ansatz
Rund um das Kilometergeld tauchen immer wieder dieselben Unsicherheiten auf. Muss ich Belege sammeln? Für die Pauschale nicht, der Kilometersatz deckt sämtliche Fahrzeugkosten pauschal ab. Was ist mit Parkgebühren oder Maut auf einer Dienstreise? Diese Nebenkosten kannst du zusätzlich abrechnen, weil sie von der Kilometerpauschale nicht erfasst sind.
Zählt ein Umweg zur Kita als Arbeitsweg? Grundsätzlich ist die kürzeste Strecke massgeblich, eine längere Route darfst du nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist. Und wer im Homeoffice arbeitet, kann für diese Tage keine Entfernungspauschale ansetzen, weil an ihnen kein Arbeitsweg anfällt. Mit dem Kilometergeld-Rechner oben behältst du den Überblick und ermittelst deine Erstattung in wenigen Sekunden.
